Allgemeine Geschäftsbedingungen

des Dienstleistungsunternehmens Domestic Care

§1 Art und Umfang der Leistung

Das Dienstleistungsunternehmen „Domestic Care“ verpflichtet sich, die vertraglich zu erbringende Leistung sach- und fachgerecht auszuführen. Die Reinigungsarbeiten werden grundsätzlich an normalen Werktagen durchgeführt. Abweichungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Nach Beendigung der Reinigungsarbeiten außerhalb der Geschäftszeiten des Auftraggebers schließt das Unternehmen Fenster und Türen ab und schaltet die Beleuchtung aus. Gleiches trifft auch für unsere Privatkundenhaushalte zu, sofern die Privatkunden nicht anwesend sind.

 

§ 2 Reinigungspersonal

Das Dienstleistungsunternehmen „Domestic Care“ stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Es wird nur geeignetes und zuverlässiges Personal eingesetzt. Für die zu erbringende Leistung wird das einzusetzende Personal vorgestellt. Auf Wunsch des Auftraggebers kann bei Abwesenheit (Urlaub, Krankheit, etc.) Ersatzpersonal die Leistung erbringen.

Dem Personal ist ausdrücklich untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen, sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Das Personal ist verpflichtet, über alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, sowie im Privatkundenverkehr die Privatsphäre, die im Zusammenhang mit dem bekannt werden Stillschweigen zu bewahren. Das Personal ist ferner verpflichtet, alle Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich beim Auftraggeber abzugeben. Dem Personal ist untersagt, in den Räumen der Privat- und Geschäftskunden zu trinken und zu rauchen, Personen, die nicht vom Auftragnehmer eingesetzt sind, zur Arbeitsstelle mitzunehmen.

 

§3 Reinigungsmittel und Geräte

Für die Reinigungsarbeiten in den Privathaushalten und den Geschäftskundenbereich stellt der Auftraggeber die haushaltsüblichen Reinigungs- und Pflegemittel, soweit nichts anderes vereinbart ist. Ansonsten stellt das Unternehmen die Reinigungs- und Pflegemittel in ausreichender Menge auf Kosten des Auftraggebers zur Verfügung. Es werden hochwertige formaldehydfreie Reinigungsmittel verwendet. Der Auftraggeber stellt das zur Reinigung notwendige Wasser und Strom, sowie die erforderlichen Müllbehälter für den anfallenden Müll. Des Weiteren ist für die Unterbringung der Betriebsmittel (Materialien, Geräte, etc.) ein verschließbarer Schrank durch den Auftraggeber zu sorgen.

 

§ 4 Aufenthaltsräume

Falls, bedingt durch die Länge des Arbeitseinsatzes, nötig, stellt der Auftraggeber seine Sanitäranlagen dem Reinigungspersonal zur Verfügung.

 

§ 5 Gewährleistung

Mängel müssen unverzüglich nach Beendigung der Reinigungsarbeiten angezeigt werden. Sie können nur innerhalb von längstens 2 Tagen nach Beendigung der beanstandeten Reinigungsarbeiten von dem Dienstleistungsunternehmen „Domestic Care“ berücksichtigt werden.

 

§ 6 Schlüssel- und Notfallvorschriften

Die für den Dienst notwendigen Schlüssel sind vom Auftraggeber rechtzeitig und kostenlos zur Verfügung zu stellen. Für Schlüsselverluste und für vorsätzlich oder fahrlässig durch das Personal dem Dienstleistungsunternehmen „Domestic Care“ herbeigeführte Schlüsselbeschädigungen haftet das Unternehmen.

 

§ 7 Ausführung durch andere Unternehmen

Das Dienstleistungsunternehmen „Domestic Care“ ist berechtigt, mit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen anderer Unternehmen zu bedienen. Diese Vereinbarung bedarf der Schriftform.

 

§ 8 Nichtzahlung des Entgeltes

Laut BGB sind Leistungen einer Dienstleistung innerhalb 10 Tagen zu begleichen.

Ab dem 21 Tag nach Zustellung der Rechnung erheben wir eine Mahngebühr in Höhe von 5,– € pro Monat und Rechnung.

Bei Zahlungsverzug ruhen die Reinigungsverpflichtungen des Dienstleistungsunternehmens „Domestic Care“ nebst deren Haftung, ohne dass der Auftraggeber von der Verpflichtung zur Zahlung für die Vertragszeit oder dem Vertrag überhaupt entbunden ist. Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vereinbarten Leistung in Verzug, so kann das Unternehmen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzung Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Als Schadenersatz wird für jede nicht abgenommene Reinigungsstunde 30% des Stundensatzes berechnet. Der Auftraggeber ist verpflichtet, terminlich vereinbarte Leistungen mindestens 48 Stunden (ohne Berechnung) vorher zu stornieren, soweit kein dringender Grund besteht, der einer kürzeren Absagezeit bedarf.

Absage 24 Std. vorher, erfolgt eine Berechnung von 50% des aktuellen Stundensatz.

 

§ 9 Rechtsnachfolge

Im Privatkundenbereich wird auf eine Rechtsnachfolge verzichtet, da es sich hauptsächlich um persönliche Belange des Auftraggebers handelt. Im Geschäftskundenbereich tritt der Nachfolger in den Vertrag ein, hierbei ist ebenfalls eine Vertragsauflösung unter bestimmten Umständen möglich. Durch Tod, sonstige Rechtsnachfolge oder Rechtsveränderung im Bereich des Unternehmens „Domestic Care“ wird der Vertrag nicht berührt.

 

§ 10 Haftung und Haftungsbegrenzung

In der Regel kommt das Unternehmen für Schäden, die fahrlässig durch das Personal während der Ausübung von hauswirtschaftlicher Tätigkeit herbeigeführt wurde, auf. Die Höhe der Haftung ist auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt, die folgende Höchstsumme entspricht.

€ 2.000.000,- für Personenschäden
€ 1.000.000,- für Sachschäden
€ 30.000,- für Abhandenkommen von fremden Schlüsseln/ Schlüsselschäden/ Schließanlagen
Nicht ersatzfähig sind in diesem Bereich folglich alle atypischen, nicht vorhersehbaren Schäden. Dazu zählen insbesondere Schäden, die mit dem Unternehmen in keinem Zusammenhang stehen, wie z.B. bei Bedienung von Fenstereinrichtungen oder elektrischen Anlagen.

Um einen Schaden zu regulieren, benötigen wir folgende Angaben: Fabrikat, Größe, Alter und Preis des Objektes.

Bevor eine Versicherung zahlt, prüft sie, ob es eine nachweisbare Ursächlichkeit zwischen einer Handlung und einem Schaden gibt und sie ersetzt dann den Zeitwert des geschädigten Gegenstandes. Juristisch ist es so, dass zum Ersatz von Schäden eine klare Wechselwirkung zwischen Ursache und Schäden existieren muss.

 

§ 11 Geltendmachung von Haftpflichtansprüchen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, Haftpflichtansprüche unverzüglich schriftlich geltend zu machen.

 

§ 12 Zahlung des Entgelts

Das Entgelt für erbrachte Leistungen ist in Bar oder per Überweisung zu begleichen. Der Auftraggeber hat 10 Tage Zeit, um die Rechnung ab Rechnungsdatum zu begleichen, ab dem 11. Tag befindet sich der Auftraggeber bei Nichtzahlung in Verzug. Der Auftraggeber ist nur zur Aufrechnung und Zurückhaltung mit unstreitig oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Für Leistungen an Sonnabenden wird ein Zuschlag von 25% und für Feiertage, sowie am 24.12. und 31.12.. 100% in Rechnung gestellt. Ansonsten werden die Zuschläge nach den gesetzlichen Bestimmungen mit dem Auftraggeber verrechnet. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt ein Inkassobüro mit der Eintreibung zu beauftragen.

 

§ 13 Preisänderung

Im Falle der Veränderung von Lohnkosten und Lohnnebenkosten erhöht sich der Reinigungspreis um den gleichen Prozentsatz, wie die vorgenannten Kosten erhöht werden, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

§ 14 Vertragsbeginn und Vertragsänderung

Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem Auftraggeber die schriftliche Auftragsbestätigung zugeht. Soweit nichts anderes vereinbart ist, läuft der Vertrag auf unbefristete Zeit. Der Vertrag ist jederzeit zum Ende eines jeden nachfolgenden Monats kündbar. Abgerechnet werden, im Kündigungszeitraum, die laut Angebot vereinbarten Stunden, auch wenn diese im letzten Monat nicht in Anspruch genommen worden sind.

Hiervon sind befristete Verträge ausgenommen. Diese verlängern sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht drei Monate vor Ablauf der Vertragszeit gekündigt wurde. Nebenabreden, Vorbehalte, Ergänzungen und Veränderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung beider Vertragspartner.

 

§ 15 Urlaubs-, Krankheitsvertretung, Feiertagsregelung

Domestic Care bemüht sich, bei Urlaub oder Krankheit der zuständigen Mitarbeiterin dem Kunden eine Ersatzkraft zu stellen. Eine Gewährleistung ist jedoch nicht möglich.

Feiertagsregelung
Einsätze, die auf einen Feiertag fallen, können nur bedingt, umgelegt werden, bzw. an einem anderen Tag durchgeführt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

Regelung in der Weihnachtszeit – Betriebsferien
In der Zeit zwischen Weihnachten und Silvester befinden sich die Mitarbeiter von Domestic Care im Urlaub.

§ 16 Vertragswirksamkeit

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein, so sind die derart umzudeuten, dass der mit der ungültigen Bestimmung verbundene wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

§ 17 Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtstand und Erfüllungsort ist im vollkaufmännischen Geschäftsverkehr mit Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich- rechtlichen Sondervermögens des Unternehmens ist Göttingen.

„Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.“

§ 18 Vertrag u. Vertragsende

Unsere Angebotserstellung berechnen wir mit einmalig 25 €. Bei Auftragserteilung werden diese auf die 1. Rechnung angerechnet bzw. gutgeschrieben.

Dagmar Crzan